AGB:


 I.                    Allgemeines


(1)  Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Aufträge und sonstigen Leistungen der Fotografin,


Anni ´ S. photodream - Fotografie & Design

Ann-Kathrin Schirmer

Nordhäuser Str. 29

99706 Sondershausen 


sofern dem nicht vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB’s vor dem Fotoshooting zu lesen und erkennt sie mit Überweisung der Anzahlung (wie unten beschrieben) an.


(2)  


Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder entsprechend diesem auch angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung als auch für die digitale Nachbearbeitung. Der Kunde kann Vorschläge und Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung äußern, die Fotografin ist hieran jedoch nicht gebunden und frei von Weisungen. Die Fotos werden im einfachen Stil bearbeitet, sollte eine aufwändige Bearbeitung gewünscht werden, ist dieses im Vorfeld zu klären und wird extra berechnet.


(3) 


Zahlungsweise: Mit der Buchung und der damit zusammenhängenden Reservierung eines Shootings wird eine Anzahlung in Höhe von 100 EUR fällig, zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Buchung. Die Anzahlung wird anschließend auf die fällige Restzahlung nach Bilderauswahl angerechnet. 



Die Überweisung der Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR ist auf folgendes Konto der Fotografin zu entrichten:


Ann-Kathrin Schirmer

IBAN: DE09 8205 7070 3106 0920 40 

BIC: HELADEF1EIC


Mit Überweisung der o.g. Anzahlung sind die AGB für den Kunden verbindlich und gelten als anerkannt. 




II.        Urheberrecht / Eigentumsvorbehalt und Nutzung der Bilder


(1)  


Die Fotografin ist Urheberin der hergestellten sowie der bearbeiteten Bilder im Sinne des Urhebergesetztes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte im Sinne des UrhG stehen ihr zunächst alleine zu.


(2)  


Das Eigentum und die Nutzungsrechte an den Bildern gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Kunden über. Das Fotoshooting ist in Bar nach dem Fotoshooting, bei Übergabe oder als vorab Überweisung zu zahlen. Danach ist der Kunde in der Nutzung der Bilder grundsätzlich frei. Er kann die Bilder beispielsweise im Internet präsentieren oder im Fotolabor seines Vertrauens ausbelichten lassen. Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist nicht vorgesehen und erfordert die Erlaubnis der Fotografin und wird separat ggf. berechnet.


III.      Gestaltungsfreiheit


Es ist ausgeschlossen, dass die Dateien als Rohdateien ausgegeben werden.


Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen VOR DER BEARBEITUNG hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.


Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Gegenlichtaufnahmen weisen einen weißen, hellen, strahlenden Hintergrund auf.


IV.      Absage der fotografischen Begleitung


(1)  


Wird ein Fotoshooting durch den Kunden abgesagt (bis zu einer Woche vorm Shooting), behält die Fotografin die Anzahlung von 100 EUR ein. Die einbehaltene Anzahlung wird bei späterer Nachholung und sofortiger Vereinbarung eines neuen Termines auf den Preis des neuen Fotoshootings angerechnet. Ein zeitnaher Termin wird in jedem Fall versucht zu ermöglichen, kann jedoch nicht gewährleistet werden.


Bei Absage des Fotoshootings weniger als eine Woche vorher (Gründe nicht in Krankheit begründet), Nicht-Absage und Nichterscheinen werden 80% des Honorars fällig und geltend gemacht.


(2)  


Liegt der Grund für die Terminabsage in der Fotografin begründet, wird die Anzahlung komplett rückerstattet. 

Ein Ersatztermin wird versucht zu ermöglichen, kann jedoch nicht garantiert werden.


V.         Haftung


(1)  


Für die Verletzung von Nebenpflichten durch die Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


(2)  


Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.


(3)  


Für Leistungen Dritter (beispielsweise eines Fotolabors) übernimmt die Fotografin keine Gewährleistung oder Garantie. Sollte dem Kunden durch einen Dritten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fotoshooting-Vertrag ein Schaden entstanden sein, tritt die Fotografin ihr möglicherweise zustehende Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Etwaige eigene Ansprüche der Fotografin gegen Dritte sind hiervon jedoch nicht betroffen. 


(4) 


Die Fotografin verwahrt die digitalen Bilddateien auf Antrag des Kunden für maximal ein Jahr. Der Auftrag endet anderenfalls mit der Bereitstellung der bearbeiteten Bilddateien. Die Bilddateien werden anschließend von der Fotografin gem. den aktuellen Datenschutzbestimmungen gelöscht.


VI.       Gerichtsstand


Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Fotoshooting-Vertrag ist der Heimatsitz der Fotografin.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch Ann-Kathrin Schirmer verfasst und sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Zuwiderhandlungen werden umgehend geahndet.


Stand 07/2017